Kirchenaustritt / Wiedereintritt
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Wiedereintritt
Ein Kirchenaustritt ist aber keine unwiderrufliche Entscheidung. Immer wieder kehren Menschen zurück. Herzlich willkommen jede und jeder! Die Gründe für eine solche Rückkehr sind vielfältig: Manchmal ist es die Begegnung mit anderen Christen, manchmal die Geburt eines Kindes, der Wunsch nach einer kirchlichen Eheschließung – oder andere Erfahrungen im Leben bzw. in der näheren oder weiteren Umgebung wecken die Frage nach Religion, Glauben und Kirche neu und anders als früher. Als Ansprechpartner stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt muss in Deutschland vor der staatlichen Meldestelle, also dem Standesamt erklärt werden. Die Erklärung des Kirchenaustritts stellt als öffentlicher Akt eine willentliche und wissentliche Distanzierung von der Kirche dar und zieht Rechtsfolgen nach sich.